Kinder – ihr Schutz ist unsere Zukunft
Jeder Mensch hat Rechte – und die gelten selbstverständlich auch für Kinder. Dennoch bedürfen Kinder eines besonderen Schutzes. Sie befinden sich noch in der körperlichen und geistigen Entwicklung, die auf vielfältige Weise gefördert werden sollte, sind abhängig von ihren Eltern und anderen Erwachsenen, die sich zu Hause, in Schule, Ausbildung und Gesundheitswesen um ihr Wohl kümmern. Kinder sind die Zukunft, das Kapital ihres Landes. In den meisten Entwicklungsländern stellen sie den größten Anteil an der Bevölkerung. Wenn sie unter guten Lebensbedingungen aufwachsen, sinkt die Gefahr von Konflikten, während die Chancen auf eine nachhaltige globale Entwicklung steigen.
Es ist daher erfreulich, dass die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) von 1989 die weltweit am häufigsten unterzeichnete UN-Konvention ist. Dennoch werden die Rechte von Kindern – gemeint sind damit alle unter 18-jährigen – auf Schutz, Förderung und Teilhabe auf verschiedene Weise immer wieder verletzt. So sterben weltweit täglich Zehntausende Kinder, die meisten an vermeidbaren Ursachen wie Unterernährung oder behandelbaren Krankheiten. Viele Kinder erleben physische, psychische oder sexuelle Gewalt, die ebenfalls tödlich enden kann. Sie werden zu Zwangsehen oder schwerster, gesund-heitsschädlicher Kinderarbeit gezwungen, haben keine angemessene Gesundheits- und Sozialversorgung. Zahlreiche Mädchen müssen eine Genitalverstümmelung über sich ergehen lassen. Sie sind werden zudem in einigen Ländern, darunter auch Indien, oft von Geburt an in vielerlei Hinsicht benachteiligt und vernachlässigt.
Millionen Kinder erhalten keine oder nur eine unzureichende (Schul-)Bildung. So besuchen weltweit rund neun Prozent aller Kinder im Grundschulalter keine Schule – und das, obwohl sowohl die Millenniumsziele (2000-2015) als auch die seit dem Jahr 2015 in der Agenda 2030 festgelegten Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) die Bildung in den Blick nehmen.
Nicht zuletzt leben viele Kinder in Konfliktgebieten oder müssen diese ungewollt verlassen. Als Flüchtlinge sind sie gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen sowie Diskriminierungen in erhöhtem Maße ausgesetzt. Mittlerweile sind die Hälfte aller Flüchtlinge Kinder.
Nachhaltige Entwicklungsziele und Kinderrechte
Trotz UN-Kinderrechtskonvention ist also noch viel zu tun. Die DIZ und ihre Partnerorganisationen setzen sich daher in vielfältiger Weise für die Rechte und den Schutz von Kindern ein – ganz im Einklang mit den nachhaltigen Entwicklungszielen, die alle auch den Kindern zugute kommen. Als Beispiele seien SDG 1 „Keine Armut“, SDG 2 „Kein Hunger“, SDG 3 „Gesundheit und Wohlergehen“, SDG 4 „Hochwertige Bildung“ und SDG 5 „Geschlechtergleichheit“ genannt. Die DIZ unterstützt Projekte ihres indischen Ankerpartners Ecumenical Sangam wie Kindergärten oder Berufsausbildungsprojekte, die dazu beitragen, dass Frauen und Männer ein auskömmliches Einkommen erwirtschaften können. Dies erhöht die Chancen, dass die Kinder gut versorgt und ausgebildet werden. Zudem fördert die DIZ mit dem Ecumenical Sangam die Gesundheit durch Aufklärung über die in Indien noch weitverbreiteten Krankheiten Lepra und Tuberkulose.
Freiwilligendienst mit Kindern
Auch unsere Freiwilligen aus Deutschland und Indien, die über das das weltwärts-Programm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Ausland oder in Deutschland einen Freiwilligendienst leisten, haben bei ihrer Arbeit häufig mit Kindern zu tun: In Kindergärten, in Schulen und Sportprojekten können sie dazu betragen, Kindern eine optimale Entwicklung und gute Lebensperspektiven zu ermöglichen. Bei der Arbeit mit Kindern ist eine besondere Sensibilität im Umgang erforderlich, auf die die DIZ ihre Freiwilligen gründlich vorbereitet. Zudem verpflichten sich alle Freiwilligen, die mit Kindern arbeiten, auf die Kinderschutzregeln der DIZ. Diese umfassen unter anderem den respektvollen Umgang mit Kindern, der Machtmissbrauch in jeglicher Form ausschließt.